Barrierefreiheit prüfen nach EN 301 549 und BITV 2.0

Ein Prüfbericht, der Ihnen sagt, wo Sie stehen und was zu tun ist. Wir prüfen Websites, Web-Anwendungen, Apps und Dokumente nach der EN 301 549 und den Anforderungen der BITV 2.0, mit Fundstellen, Bewertung je Prüfschritt und konkreten Empfehlungen.

Was wir prüfen

  • Websites und Web-Anwendungen

    Nach Kapitel 9 der EN 301 549, das die WCAG 2.1 auf Stufe AA übernimmt. Auf Wunsch zusätzlich nach WCAG 2.2.

  • Mobile Apps

    iOS und Android nach Kapitel 11, geprüft mit VoiceOver und TalkBack, Schaltergesteuerung und Vergrößerung.

  • Dokumente

    PDF und Office-Dateien nach Kapitel 10 und PDF/UA. Auch Bestände mit vielen Dateien, mit Priorisierung nach Nutzung.

  • Komponenten und Design-Systeme

    Einzelne Bausteine wie Navigation, Formulare oder Dialoge, bevor sie in allen Seiten landen. Günstiger als jede Nachbesserung.

Was Sie bekommen

  • Prüfbericht entlang der Prüfschritte der EN 301 549 mit Bewertung je Schritt: erfüllt, teilweise erfüllt, nicht erfüllt oder nicht anwendbar
  • Fundstellen mit Screenshot, Beschreibung des Problems und Auswirkung für Nutzerinnen und Nutzer
  • Maßnahmenliste, priorisiert von kritisch bis gering, mit Lösungsvorschlag für Entwicklung und Redaktion
  • Besprechung der Ergebnisse mit Ihrem Team
  • Nachprüfung nach der Umsetzung, damit der Bericht am Ende sagt: erfüllt
  • Textbaustein für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit

So prüfen wir

  1. Stichprobe festlegen

    Repräsentative Seiten und Prozesse, zum Beispiel Startseite, Suche, Formular, Bestellung oder Login. So bleibt die Prüfung bezahlbar und trotzdem belastbar.

  2. Prüfen mit Hilfsmitteln

    Tastatur, Screenreader (NVDA, JAWS, VoiceOver, TalkBack), Vergrößerung auf 200 und 400 Prozent, Kontrastmessung, Code-Analyse. Automatische Werkzeuge ergänzen die manuelle Prüfung.

  3. Bewerten

    Jeder Prüfschritt bekommt eine Bewertung nach der EN 301 549. Sie sehen auf einen Blick, was die Konformität verhindert und was Schönheitsfehler sind.

  4. Berichten und besprechen

    Sie bekommen den Bericht als barrierefreies PDF und besprechen die Ergebnisse mit uns. Danach wissen Entwicklung und Redaktion, was zuerst zu tun ist.

Prüfgrundlagen

EN 301 549

Die europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten. Sie ist die Grundlage der BITV 2.0 und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für Web-Inhalte übernimmt sie die WCAG 2.1 auf Stufe AA.

BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes; die Länder haben eigene, weitgehend gleichlautende Regelungen. Sie verlangt neben barrierefreien Angeboten eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit.

WCAG 2.1 und 2.2

Die Web Content Accessibility Guidelines sind der internationale Standard. Wir prüfen nach 2.1 AA, weil die Norm darauf verweist, und weisen aus, was Sie für 2.2 zusätzlich brauchen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das BFSG bringt seit Juni 2025 Anforderungen für Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Die technischen Anforderungen sind dieselben wie in der EN 301 549.

Häufige Fragen

Reicht ein automatischer Test?

Nein. Automatische Werkzeuge erkennen etwa ein Drittel der Anforderungen zuverlässig, zum Beispiel fehlende Alternativtexte oder zu geringe Kontraste. Ob eine Seite mit der Tastatur bedienbar ist, ob Fehlermeldungen verständlich sind oder ob die Lesereihenfolge stimmt, kann nur ein Mensch beurteilen. Wir nutzen Werkzeuge als Ergänzung, nicht als Ersatz.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Das hängt von der Stichprobe ab. Eine Website mit acht bis zwölf repräsentativen Seiten und zwei Prozessen prüfen wir in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen ab Auftrag bis zum Bericht. Den Termin nennen wir im Angebot.

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für uns?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, darunter Onlinehandel, Bankdienste, Telekommunikation, Personenverkehr und E-Books. Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind, klären wir im Erstgespräch; eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht.

Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.

Ein Erstgespräch kostet nichts und dauert meist 30 Minuten. Danach wissen Sie, was zu tun ist und was es kostet.